Projektpräsentation:
Menschenrechte und Wirtschaft
Die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen, Staaten und der internationalen Gemeinschaft
23. April 2007, Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte
Menschenrechte und Wirtschaft (pdf)
Corporate Social AND Environmental Responsibility
Veröffentlicht von NeSoVe am 22.04.2011
Von CSR zum ganzheitlichen Ansatz von NESOVE
Corporate Social Responsibility (CSR), die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen, sowie Nachhaltigkeit, die Zukunftssicherung von Unternehmen, rücken immer mehr in den Mittelpunkt des wirtschaftlichen, politischen und zivilgesellschaftlichen Interesses.
Seit Juni 2005 gibt es mit respACT austria – dem Verein zur Förderung gesellschaftlicher Verantwortung von und in Unternehmen – eine neue Plattform, die Unternehmen Information und optimale Unterstützung auf dem Weg zur Nachhaltigkeit bieten soll. Der Verein ist Ansprechpartner in allen Fragen der Umsetzung von Nachhaltigkeit, Corporate Social Responsibility (CSR) und Wirtschaftsethik.
respACT austria führt die Arbeit der Initiative ‘CSR Austria’ fort. Im Grünbuch der Europäischen Kommission wird CSR als freiwillige Integration von sozialen Belangen und Umweltbelangen in die Unternehmenstätigkeiten und die Wechselbeziehungen mit den Stakeholdern definiert. Selbst in der neuesten Mitteilung der EU-Kommission zu CSR vom März 2006 werden die Firmen gerade einmal ersucht, ‘einen Zahn zuzulegen’ und ihr CSR committment zu intensivieren.
Es geht darum, dass die Wirtschaft wettbewerbsfähiger und Firmen profitabler werden können. Eine Verbesserung der Umwelt- und Sozial-‘Performance’ von Unternehmen ist nach wie vor kein Thema, ebenso wenig wie die Ergebnisse des EU CSR Multistakeholder Forums und ernsthafte Maßnahmen zu unabhängigem Monitoring in Hinblick auf Berichtspflichten zur Umwelt und Sozialleistung von Firmen.
Zivilgesellschaft diskutiert verstärkt CSR Auch in den Reihen der Zivilgesellschaft rückt CSR immer mehr in den Fokus der Diskussionen.
Vor einigen Jahren haben auf Initiative der AK im Rahmen von gesellschaftspolitischen Diskussionsforen entwicklungs-, umwelt- sowie sozialpolitische NGOS und ArbeitnehmerInnen-Interessenvertretungen versucht, ein gemeinsames Leitbild der Zivilgesellschaft zu CSR zu entwickeln: Gesellschaftspolitische Verantwortung von Unternehmen muss so verstanden werden, dass neben den Kapitalinteressen auch die Interessen aller anderen Anspruchsgruppen, die von Unternehmensaktivitäten betroffen sind, gleichermaßen berücksichtigt werden müssen. AI, AGEZ, die Bundes AK, der ÖGB und das Ökobüro initiierten in der Folge ein Starttreffen für ein österreichisches Netzwerk von NGOs gemeinsam mit ArbeitnehmerInnen-Interessenvertretungen zur CSR.
Dieses Netzwerk intensiviert nun seine Zusammenarbeit mit der Gründung des Vereins NESOVE. Das gemeinsame Ziel des Netzwerkes ist vereinfacht gesagt ein ganzheitlicher Ansatz im Verständnis von Corporate Social AND Environmental Responsibility. Das Netzwerk ist somit gefordert, Stellung zu beziehen: Einerseits müssen die Ansprüche an eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmenspolitik formuliert werden, andererseits muss immer wieder offen gelegt werden, wie es um die Unternehmenspolitik tatsächlich bestellt ist.
CSR sollte mehr als ein Marketing-Gag sein. Um das Ziel tatsächlich zu erreichen, bedarf es jedenfalls einer besseren Koordination zwischen NGOs und ArbeitnehmerInnen-InteressenvertreterInnen. Das betrifft nicht nur Österreich. Auch europaweit wird vernetzt (u.a. CORE, IRENE). Aus dem Vernetzungsprojekt wurde eine ‘Plattform für die Zusammenarbeit der Interessenvertretungen
der ArbeitnehmerInnen, KonsumentInnen, Frauen, sowie entwicklungspolitischen, Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen’ – und schließlich der Verein ‘Netzwerk Soziale Verantwortung’ (NESOVE).
Netzwerk Soziale Verantwortung NeSoVe
NESOVE steht für die Förderung,Weiterentwicklung und Beobachtung der sozialen Verantwortung von Unternehmen im Sinne der von Unternehmenspolitik betroffenen Interessensgruppen (Stakeholder). Es versteht soziale Verantwortung von Unternehmen als transparente, sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltige und diskriminierungsfreie Unternehmensführung, die einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt.
In dem Verein NESOVE haben sich folgende Organisation zusammengeschlossen: AI, AGEZ, CARE Österreich, ZARA und LBI für Menschenrechte, GPA, Gewerkschaft der Chemiearbeiter und Betriebsräte Generali und mobilkom austria, Frauensolidarität, KSÖ und KAB, The World of NGOs, WORLD VISION, EU-Plattform, Greenpeace CEE und das ÖKOBÜRO.
Das Ziel unserer gemeinsamen Arbeit ist es, bestehende Verbindlichkeiten sicher zu stellen, internationale Mindeststandards einzuhalten, die gesamte Wertschöpfungskette zu betrachten, keine wie immer gearteten Gruppen zu diskriminieren sowie Glaubwürdigkeit durch transparente Überprüfung zu erlangen – weg von der Freiwilligkeit hin zur Verbindlichkeit und tatsächlicher gesellschaftlicher Verantwortung.
Gabriele Pekny
Dieser Artikel erschien in:
Europa Info des EU Umweltbüros
Magazin zur EU-Umweltpolitik 05/06
Zuletzt geändert am: 27.04.2011 um 13:08:01
Nachhaltigkeit und Verantwortung als „Business Case“?
Bernhard Ungericht, Dirk Raith
Wie können gesellschaftliche Verantwortung und Nachhaltigkeit als Funktionsprinzip systematisch in Unternehmen bzw. der Wirtschaft verankert werden? Die systemkonforme Antwort ist der so genannte „Business-Case for Sustainability“ bzw. der CSR-Business-Case. Aber Skepsis ist mehr als angebracht: Unabhängig davon, ob diese diskursive Verknüpfung des Guten mit dem Profitablen eher der Naivität oder dem strategischen Zynismus geschuldet ist – sie ist höchst problematisch.
Die Wandlung der Begriffe
Der Kulturhistorike Ulrich Grober weist darauf hin, dass das Wort Nachhaltigkeit einen genuinen sozial-ethischen und ökologischen Bedeutungskern aufweist. Es bezeichnet ein nicht-plünderungsorientiertes Verhältnis des Menschen zu seiner Mitwelt. Das von Joachim Heinrich Campe, einem Lehrer Alexander von Humboldts, 1809 herausgegebene „Wörterbuch der deutschen Sprache“ definiert „Nachhalt“ als das, „woran man sich hält, wenn alles andere nicht mehr hält.“ (vgl. Grober 2010, S. 14)
Nachhaltigkeit ist also ein Gegenkonzept und ein Gegenmittel zum drohenden Kollaps. Nachhaltig ist das was standhält, was tragfähig ist. Auch die englische Bezeichnung „sustain“ enthält diese Bedeutung. Sie leitet sich aus den lateinischen Begriffen sustinere und sustentare ab, die soviel wie aufrecht erhalten, tragen, stützen, bewahren bedeuten. Bewahrt werden sollen die Lebensgrundlagen, die Basis menschlichen Lebens: ein intaktes Gemeinweisen und intakte natürliche Lebensgrundlagen. Nachhaltigkeit bezeichnet die Tragfähigkeit einer Struktur, eines Systems, einer gesellschaftlichen Praxis und ihre Funktionsfähigkeit für künftige Generationen. Dieser bewahrende Zugang ist ein Kulturerbe der Menschheit. In allen Kulturen und Religionen – von den indischen Veden bis zum Sonnengesang Franz von Assisis finden wir diese Geisteshaltung.
Aber es gibt auch eine andere Begriffsrealität: In den letzten Jahren kommt der Begriff der Nachhaltigkeit immer mehr in den Geruch, ein substanzloses und irreführendes Schlagwort zu sein. Da wird von der Wirtschaftslobbyorganisation „CSR-Europe“ ein „nachhaltiger Wettbewerb“ propagiert, um Mindeststandards der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit zu verhindern, es wird in der Schweiz die Eröffnung der „nachhaltigen Autobahn“ gefeiert und Atomkraftwerksbetreiber stellen sich allen Ernstes in ihren CSR-Reports als „nachhaltige Unternehmen“ dar.
Der Begriff der Nachhaltigkeit wird dabei verwandelt: von einem kritisch-ethischen Begriff, der zu einem bewussten Umgang mit der Schöpfung, den Ressourcen, der Mitwelt verpflichtet, hin zu einem Begriff, der in seiner Inhaltsleere den unerträglichen status quo legitimiert, das destruktive „business as usual“ prolongiert und selbst noch die rücksichtsloseste Plünderermentalität grünwäscht. Die Begriffsverwirrung ist nicht zufällig und sie ist nicht unschuldig. Aus ihr lässt sich Profit schlagen.
Diese Sinnentleerung des Nachhaltigkeitsbegriffs wird auch über den sogenannten Business Case for Sustainability (bzw. CSR-Business Case) voran getrieben. Der Business Case ist die dominante Ideologie auf der Höhe des neoliberalen Zeitgeistes. Immer deutlicher wird der Business Case zur Definitionsinstanz gesellschaftlicher Problemlagen und ihrer Lösung. Was aber vom Business Case-Diskurs erfasst wird, verändert seinen Charakter.
Der Business Case als Ideologie
Ausgangspunkt und zentrales Argument der Business-Case-Diskurses ist die Behauptung, dass der Markt ökologisches und sozialverantwortliches Handeln belohne, dass es sich „rentiert“, moralisch zu sein. Der Business Case impliziert damit immer eine Kosten-Nutzen-Rechnung. Moralisch richtiges Verhalten wird als Investitionsentscheidung betrachtet. Ein Business Case ist das, was sich aller Voraussicht nach „rechnet“. Die Business-Case-Ideologie betont aber noch ein weiteres Argument: Das Gute verwirklicht sich am Effizientesten dort, wo es zum Business Case wird.
Das Konzept des Business Case der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen ist zu einem Zeitpunkt populär geworden, als mit dem neo-liberalen Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft auch der Ruf nach mehr „gesellschaftlicher Verantwortung“ von Unternehmen laut wurde. Die zugrundeliegenden Konzepte und Überzeugungen reichen aber weiter zurück: Die Verselbständigung der Ökonomie gegenüber der Gesellschaft, ihre Entbettung aus einem durch strenge soziale Regeln charakterisierten traditionellen familiären, politischen oder religiösen Rahmen mündete in den frühkapitalistischen Zentren in das interessenspartikularistische Ethos eines selbstbewussten Bürgertums, dass Habgier natürlich und nützlich sei. Der individuelle Egoismus führe durch die „unsichtbare Hand“ des Marktes auf wundersame Weise zum Allgemeinwohl. Dies stellte eine paradigmatische Wende dar: die Entkoppelung von Ethik (Wohl-Wollen) und Ökonomik (Wohl-Stand).
Die Business Case-Ideologie baut auf diesem ideologischen Fundament des 17. und 18. Jahrhunderts auf. Er ist insofern aber ein Kind der neoliberalen Entwicklung der letzten drei Jahrzehnte, als der Marktmechanismus nicht nur die ökonomische Sphäre beherrscht, sondern zunehmend auch die soziale Sphäre kolonialisiert. Die Business Case-Ideologie macht das Nachdenken über Moral selbst zum Gegenstand ökonomischer Kalkulation. Gesellschaftliche Verantwortung wird akzeptiert, allerdings unter der Bedingung, dass sie sich auch auszahlt. An die Stelle einer moralischen Begründung wirtschaftlichen Handelns setzt der Business Case also eine wirtschaftliche Begründung moralischen Handelns. Ideologisch legitimiert wird diese Haltung mit einer „marktmetaphysischen Gemeinwohlfiktion“ (Peter Ulrich), wonach sich das individuelle, nutzenmaximierende ökonomische Kalkül positiv auf das Gemeinwohl auswirke. Wirtschaftlichkeit und Moralität, Erfolg und Verantwortung, Nachhaltigkeit und Profit, Shareholder und Stakeholder Value erscheinen nicht mehr als Gegensätze. Ihr Verhältnis wird nun als Win-Win-Relation beschrieben. Aber trotz aller Scheinharmonie: Das Leitmotiv ist der Profit. Erst durch das Profitmotiv würden wirtschaftliche und moralische Ansprüche harmonisch integriert werden – so die frohe Botschaft.
Sehr deutlich drückt diese Geisteshaltung etwa Stefan Schaltegger (Hernsteiner 01/11 S. 4) aus: „Der Business Case for Sustainability befasst sich mit der Frage, welchen Beitrag das Thema Nachhaltigkeit zum wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens leistet und wie die Wettbewerbsfähigkeit … eines Unternehmens beeinflusst (wird)“; es sollen „soziale und ökologische Themen so bearbeitet werden, dass sie den Unternehmenserfolg stärken.“ (ebd. S. 5). Eine höchst bemerkenswerte Umkehrung. Auf wundersame Weise steht nun der Profit im Mittelpunkt des vom Business Case reformierten Nachhaltigkeitskonzepts. So stellt auch
Christian Burger, Senior Vice President bei Booz & Company in München (Hernsteiner 02/11, S 7) die Gewinnorientierung in den Mittelpunkt von Nachhaltigkeitsmanagement: „Infolgedessen hängen auch alle anderen Unternehmenswerte davon ab, dass dieser eine zentrale Unternehmenswert nicht vernachlässigt wird. … In diesem Sinn hat etwa das dänische Pharmaunternehmen Novo Nordisk die Profitorientierung zu einer seiner drei Grundlinien erklärt, gleichberechtig neben der Verantwortung für die Menschen und die Umwelt, gebracht auf die kurze Formel „People – Profit – Planet“.“
Willkommen: schöne, neue Welt. Wer wird daran noch Kritik üben (können)?
Der Slogan „People-Profit-Planet“ erinnert nicht zufällig an das sogenannte Dreieck der Nachhaltigkeit, das nach dem Erdgipfel von Rio 1992 große Verbreitung fand: Ökologie, Ökonomie und soziale Gerechtigkeit. Während hier allerdings noch ein Umbau der Wirtschaft im Sinne der Bewahrung natürlicher Lebensgrundlagen und sozialer Gerechtigkeit im Fokus stand, verleiht die Leitformel der Nachhaltigkeitskommunikation von Novo Nordisk dem Primat der Profitorientierung noch einen unverdienten nachhaltigen Anstrich. Was für eine Umkehrung des Nachhaltigkeitsgedankens, was für eine Beleidigung selbst des durchschnittlichsten Intellekts: Nachhaltigkeit bezieht sich nun auf die permanent verwirklichte Profitorientierung.
Zwei Fragen drängen sich auf: Warum ist die Business Case-Ideologie derart erfolgreich – nicht hinsichtlich der Durchsetzung von Nachhaltigkeit und Verantwortung im Geschäftsleben, sondern ihrer dominanten Position hinsichtlich der Problemdefinition und -lösung? Und zweitens: mit welchen Argumenten wird die funktionale Überlegenheit des Business Case-Ansatzes begründet und was ist davon zu halten?
Der Erfolg der Business Case-Ideologie beruht einerseits auf dem neoliberalen Zeitgeist – sie gilt als „zeitgemäße Unternehmensethik“. Andererseits beruht ihre Dominanz darauf, dass sich vom Business Case unterschiedlichste Akteure die Durchsetzung ihrer spezifischen Interessen versprechen. Die Einen glauben soziale und ökologische Ansprüche dadurch legitimieren und Gehör im mainstream business finden zu können, indem sie eine positive Beziehung zwischen der finanziellen Performance eines Unternehmens und verantwortlichem Verhalten behaupten. Und gleichzeitig hat das mainstream business – angesichts realer Krisen und globaler Problemlagen – einen unglaublich hohen Legitimationsbedarf gegenüber der Gesellschaft.
So finden Unternehmensethiker und NGO-VertreterInnen endlich Gehör in den Führungsetagen – sofern sie in die frohe Kunde des Business Case einstimmen und betriebswirtschaftlich argumentieren. Beratungsagenturen verkaufen „Moral“ über das Versprechen, ein Mehr an Effizienz und Legitimität von Managemententscheidungen zu liefern. Die dominante Business Case-Ideologie ist aber – neben der Produktion von Legitimität – für ManagerInnen auch deshalb so „anziehend“, weil sie kein grundsätzliches Nachdenken erfordert. Sie erfordert keine tiefgehende Reflexion, sondern nur „mehr desselben“: ein Festhalten und Ausweiten des ökonomischen Nutzenkalküls – so als hätte dieses Kalkül keine sozialen und ökologischen Auswirkungen. Der Business Case-Diskurs ist damit nahtlos anschlussfähig an das konventionelle strategische Management.
Die Leistungsfähigkeit des Business Case – die Durchsetzung des Guten durch ökonomischen Nutzen – wird mit zwei unterschiedlichen Argumenten begründet: dem statistischen Argument und dem strategischen Argument.
Das statistische Argument behauptet, dass es einen positiven Zusammenhang zwischen verantwortungsbewusstem Management und der finanziellen Performance (Profitabilität, Aktien- und Fondsperformance) eines Unternehmens gibt.
Dieses Argument hat einige beträchtliche Schwächen: Zum einen hält diese Behauptung einer empirischen Prüfung nicht stand. Zum Anderen ist nicht erklärbar, warum sich dann nicht längst alle profitorientierten Unternehmen gesellschaftlich verantwortlich verhalten. Dazu kommen methodologische Probleme: Wie misst man gesellschaftliche Verantwortung, wie misst man corporate performance? Ebenso ist die Kausalitätsbeziehung ungeklärt: Sind die erfolgreichen Unternehmen gesellschaftlich verantwortlicher oder sind sie erfolgreich, weil sie gesellschaftlich verantwortlich sind?
Das strategische Argument betont weniger den allgemeinen statistischen Zusammenhang, sondern behauptet, dass einzelne Unternehmen durch verantwortliches Verhalten Wettbewerbsvorteile generieren können. Das strategische Argument beinhaltet ein Paradoxon: Umso stärker verantwortliches Handeln sich verbreitet, umso geringer ist der Wettbewerbsvorteil für das einzelne Unternehmen. (Dies gilt natürlich für Differenzierungs- und Fokussierungsstrategien, nicht für Preis-Mengen-Strategien wie z. B. Energieeffizienz und Ressourceneinsparung) Der Business Case verantwortlichen Handelns ist damit auf wenige Nischen beschränkt. Das Definitionsmerkmal der Nische ist ja gerade, dass sie dann aufhört zu existieren, wenn alle folgen. Was ist die Konsequenz dieses Paradoxons? Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen als Ausnahmefall? Systemisch induzierte Unverantwortlichkeit und Plünderermentalität als Regelfall?
Das strategische Argument zeichnet sich durch eine bemerkenswerte Ignoranz aus: (1) Es ignoriert die realen Rahmenbedingungen des Konkurrenzkapitalismus, (2) es ignoriert damit, dass es unter gegenwärtigen Rahmenbedingungen auch einen negativen Business Case gibt: einen Business Case für unverantwortliches Verhalten. Ein solcher negativer Business Case ist dort gegeben, wo Profite auf Kosten der sozialen und ökologischen Grundlagen erzielt werden können oder wo die Öffentlichkeit erfolgreich durch den bloßen PR-getriebenen Anschein einer verantwortungsvollen Unternehmenspolitik in die Irre geführt wird. (3) Das strategische Argument konsequent eine ordnungspolitische Mitverantwortung von Unternehmen für die Schaffung von Regeln und Standards.
Der Public Case for Sustainability
Der Business Case ist also mit zwei sehr grundlegenden Problemen behaftet. Die ethische Problematik liegt darin, dass die dominante Business Case-Ideologie – ob naiv oder strategisch-zynisch motiviert – letztlich Opportunismus und Willkür propagiert: die Erfüllung legitimer moralischer Ansprüche und die Erhaltung der Lebensgrundlagen soll allein dem monetär-verengten Gutdünken des Managements überlassen sein. Die funktionale Problematik liegt darin, dass der Business Case nicht selbst die Grundlagen für sein Funktionieren schaffen kann. Es bedarf Regeln, die kontrolliert und sanktioniert werden und es braucht verlässliche Informationen als Grundlage für verantwortungsbewusste Entscheidungen von Investoren, Geschäftspartnern und Kunden. Ohne Transparenz, Glaubwürdigkeit, Kontrolle und klare Standards gibt es keinen Business Case for Sustainability. Die Existenz verbindlicher Regeln ist in vielen Fällen die Voraussetzung dafür, dass es einen win-win zwischen Wirtschaft und Gesellschaft geben kann. Das bedeutet: Es bedarf eines Public Case for Sustainability.
Auf Basis einer großen, repräsentativen Untersuchung österreichischer Unternehmen im Jahr 2008 ( knapp vor der Wirtschaftskrise) haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass ein Großteil der Unternehmen – und selbst solche, die vielfach durch CSR-Preise ausgezeichnet wurden – hohen Wettbewerbsdruck und fehlenden Nutzen von Corporate Social Responsibility als Haupthindernisse für eine stärkere Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung wahrnehmen. (vgl. Raith, Ungericht, Korenjak 2009) Unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen stellt sich ein Business Case for Sustainability nur in Einzelfällen ein. Die drängenden gesellschaftlichen Probleme unserer Zeit, einschließlich derer, die durch unverantwortliche und nicht-nachhaltige Managementpraktiken verursacht werden, lassen sich nicht aus einzelwirtschaftlichen Erwägungen und auf dem Weg der Freiwilligkeit (unter Konkurrenzbedingungen) allein lösen.
Wenn Nachhaltigkeit – wie in der Business Case-Ideologie – vom einzelwirtschaftlichen Interessensstandpunkt definiert wird, verändert sich auch der Charakter des Konzepts. Vom problemlösungsorientierten Konzept zur Vermeidung von Kollaps und zur dauerhaften Sicherung von Lebensgrundlagen, wird „Nachhaltigkeit“ in Form des derzeit dominanten und unreflektierten „Business Case for Sustainability“-Diskurses selbst zum Teil des Problems. Egal, ob dahinter nur ignorantes „wishful thinking“ oder der reaktionäre Versuch steckt, ein nicht nachhaltiges aber profitables „business as usual“ so lange wie möglich beizubehalten: Damit ein ernst zu nehmender Business Case for Sustainability tatsächlich funktioniert, bedarf es entsprechender Rahmenbedingungen und Anreizstrukturen. Die gegenwärtigen Rahmenbedingungen belohnen das falsche Wirtschaften. Aufgeklärtes Management und kritische WirtschaftsbürgerInnen müssen ein Interesse an der Veränderung von Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln haben und das sollte sich auch in ordnungspolitischer Mitverantwortung äußern. Die Business-Case-Ideologie allein reicht nicht aus, um systematisch das Prinzip Nachhaltigkeit in der Wirtschaft zu verankern.
Literatur:
Grober, U.: Die Entdeckung der Nachhaltigkeit. Kulturgeschichte eines Begriffs. 2010.
Raith, D.; Ungericht, B.; Korenjak, T.: Corporate Social Responsibility in Österreich. Eine Bestandsaufnahme. 2009.
Burger, Ch.,“Werte schaffen Wert. Hernsteiner 02/11,
Schaltegger, S., „Unternehmerische Nachhaltigkeit: vom Unternehmensziel zur Umsetzung“. Hernsteiner 01/11 S. 4
Zu den Autoren:
Bernhard Ungericht ist Professor am Institut für Internationales Management
Dirk Raith ist Lektor und Projektmitarbeiter, gemeinsam sind sie an der neu eingerichteten Forschungsstelle „Wirtschaftsethik und Corporate Social Responsibility“ der Universität Graz tätig.
Betriebliche Gesundheitsförderung
Zahlen und Fakten beweisen, dass arbeitsbedingte Erkrankungen einen Gutteil des gesamten Krankheitsgeschehens ausmachen. Und immer mehr ArbeitnehmerInnen klagen über psychische Belastungen am Arbeitsplatz. Stressprävention, alternsgerechtes Arbeiten und Work-Life-Balance-Konzepte entwickeln sich daher verstärkt zu Schwerpunktthemen der Gewerkschaftsarbeit.
Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier bietet Beratung und Unterstützung zu ArbeitnehmerInnenschutz, Gesundheitsschutz und betrieblicher Gesundheitsförderung.
Weiterführende Links:
- Homepage der GPA-DJP (im Bereich Arbeitsorganisation)
- Netzwerkportal der Gewerkschaften und des ÖGB
- Netzwerkportal zu Arbeit und Alter von Industriellenvereinigung, Arbeiterkammer Wien, Österreichischer Gewerkschaftsbund und Wirtschaftskammer Österreich
- Österreichisches Netzwerk Betriebliche Gesundheitsförderung – BGF
Die Bedeutung von Betriebsratsarbeit am Beispiel KiK
Veröffentlicht von NeSoVe am 22.04.2011
Dass die Beschäftigten der Unternehmen ohne Benachteiligung ihr Recht auf Meinungsfreiheit, auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie auf Kollektivverhandlungen ausüben können, gehört zu den zentralen Grund- und Menschenrechten.
Leider ist die Einhaltung dieser arbeitsrechtlichen Mindeststandards auch in Österreich keine Selbstverständlichkeit. Dies zeigt die aktuelle Auseinandersetzung beim Textildiskonter KiK, der mit allen Mitteln versucht, eine demokratische Betriebsratswahl zu verhindern. So wurde der Kandidat für die Betriebsratswahl bei Kik, Andreas Filei, entlassen und mit fadenscheinigen Begründungen von der Wahl ausgeschlossen. Stattdessen wurde nur die Liste des Assistenten der Geschäftsleitung zur Wahl zugelassen. Dass diese Vorgangsweise rechtswidrig ist, hat nun das Gericht bestätigt. Die GPA-DJP unterstützt die MitarbeiterInnen von KiK, eine demokratische Betriebsratswahl durchzusetzen mit verschiedenen Mitteln: Protestkundgebung, KiK-Solidaritäts-Kampagne, Anfechtung der Betriebsratswahl, usw. (Mehr dazu auf GPA-DJP)
Dieser Fall und die Tatsache, dass die Menschenrechte in aller Welt täglich gebrochen werden, zeigt, dass Rechte nicht ein für allemal gegeben sind, sondern immer wieder eingefordert werden müssen, dass Recht gegen Unrecht immer wieder aufs neue durchgesetzt werden muss.
Eva Angerler, GPA-DJP Abteilung Arbeit und Technik
Unterstützung von ArbeitnehmerInnen im Bereich CSR
Veröffentlicht von NeSoVe am 22.04.2011
Die GPA-DJP unterstützt ArbeitnehmerInnen und deren VertreterInnen bei der Einführung von Verhaltenskodizes und anderen CSR-Maßnahmen. Verhaltenskodizes stehen besonders in multinationalen Unternehmen auf der Tagesordnung.
Die Unternehmen wollen mit diesen Selbstverpflichtungserklärungen das beschädigte Vertrauen in das korrekte Verhalten der Unternehmen wiederherstellen.
Verhaltenskodizes werden meist vom Arbeitgeber einseitig erlassen und ArbeitnehmervertreterInnen bei der Erarbeitung kaum eingebunden. Oft sind auch Regelungen enthalten, die die ArbeitnehmerInnen rechtlich schlechter stellen als das nationale Recht vorsieht (z.B. Anzeigepflichten, Eingriffe in die Privatsphäre, Kontrollmaßnahmen, Disziplinarmaßnahmen).
Wir beraten BetriebsrätInnen, wie problematische Inhalte von Verhaltenskodizes verhindert und Verhaltenskodizes zur Durchsetzung von ArbeitnehmerInneninteressen genutzt werden können. (Mehr dazu in der GPA-Broschüre Verhaltenskodizes – siehe unten)
Eva Angerler, GPA-DJP Abteilung Arbeit und Technik
DOWNLOAD: Sozialaudit Teil4: Verhaltenskodizes
Die vier Säulen der Betriebsratsarbeit
Veröffentlicht von NeSoVe am 22.04.2011
Neueste Erkenntnisse der Glücksforschung ergeben ein erstaunliches aber dennoch nicht wirklich überraschendes Bild. Eine EU-weite Umfrage erhob, welche Lebensumstände bei glücklichen Menschen anzutreffen sind. An erster Stelle steht ein sicherer Arbeitsplatz, an zweiter Stelle eine funktionierende (Erst-)Partnerschaft und an dritter Stelle Gesundheit. Die Einkommenshöhe landete auf den Plätzen, wobei hier das relative Einkommen wichtig war, also mehr als andere zu verdienen, nicht der absolute Betrag.
Damit liegt auf der Hand, was im Speziellen zu vermeiden ist, damit Menschen glücklich sein können: Arbeitslosigkeit, Beziehungsprobleme/Trennungen und Gesundheitsprobleme. Genau hier setzt verantwortungsvolle Belegschaftsvertretung an. Diese Umfrageergebnisse haben uns angeregt, im Rahmen eines zweitägigen Workshops ein erstrebenswertes Zukunftsbild für die nächsten zehn Jahre zu schaffen. Wir haben uns zu Grundsätzen bekannt, die wir unter den Überschriften Balance, Mensch im Mittelpunkt, Sicherheit, Zusammenarbeit und Werte zusammengefasst haben.
Von diesen Grundsätzen ausgehend ergab sich für uns fast zwangsläufig ein Vier-Säulen-Modell: Arbeitsplatz, Arbeitsort, Arbeitszeit und Arbeitslohn. Aufbauend auf diese vier Säulen wollen wir gemeinsam unsere zukünftigen betriebsrätlichen Tätigkeiten für die Belegschaft ausrichten.
Arbeitsplatz
Diese Säule bedeutet für uns: ein sicherer Arbeitsplatz. Angst um den Arbeitsplatz lähmt die Menschen. Angst ist ein klassischer Demotivator. Großkonzerne sind ein mächtiger Arbeitgeber. Wie der Name schon sagt, geben sie Arbeit; sie sollen Arbeit nicht wegnehmen. Verantwortungsvolle Unternehmen garantieren Beschäftigung. Das ist sozial, betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich sinnvoll: nur angstfreie Menschen sind motivierbar für Tätigkeiten, die auch dem Unternehmen nützen.
Darüber hinaus sind nur arbeitende Menschen in der Lage, entsprechend zu konsumieren und Steuern für staatliche Aufgaben abzuführen. Arbeitsuchende konsumieren kaum, führen keine Steuern ab und belasten nur die Allgemeinheit. Nicht nur die bestehende Anzahl von Arbeitsplätzen ist somit zu erhalten, sondern vielmehr neue Arbeitsplätze sind zu schaffen. Würden allein die kleinen und mittleren Unternehmen je eine Person zusätzlich beschäftigen, gäbe es in Europa Vollbeschäftigung. Und wir sprechen hier von etwa dreißig Millionen Arbeitslosen. Vollbeschäftigung ist nun einmal die Basis eines allgemeinen Wohlstandes.
Arbeitsort
Im Zusammenhang mit dem Arbeitsort ist für uns entscheidend, dass er in annehmbarer Zeit von zu Hause erreichbar ist. Auch hier gibt es zumindest zwei Aspekte. Einer ist wiederum der soziale Aspekt: Die Menschen sollen genug Zeit mit ihren Familien verbringen können und nicht im Übermaß im Auto oder anderen Verkehrsmitteln unterwegs sein. Der zweite Aspekt ist ein ökologischer: Autofahren belastet die Umwelt. Viele Kolleginnen und Kollegen benützen aber das Auto, um in die Arbeit zu kommen, wenn die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu aufwändig ist. Das heißt, es macht Sinn, dass die Arbeit zu den Menschen kommt und nicht umgekehrt, die Menschen der Arbeit nachfahren müssen.
Diese so genannte Flexibilität ist sozial- und umweltschädlich. Vereinbarungen, wie sie in Deutschland im Zuge von Standortschließungen üblich sind, in so genannten Interessenausgleichen Beschäftigten Arbeitsplätze oft auch mehrere hundert Kilometer entfernt anzubieten – bei sonstiger Auflösung des Dienstverhältnisses – sind unmenschlich und nicht nachvollziehbar, auch nicht betriebswirtschaftlich, vom volkswirtschaftlichen Schaden ganz zu schweigen. Derzeitige Standorte sind in ihrer Größe und Bedeutung zu erhalten und auszubauen. Sollten sich Arbeitsinhalte an einem Arbeitsort ändern, so sind nötigenfalls entsprechende Ausbildungsmaßnahmen anzubieten.
Arbeitszeit
Darunter verstehen wir das Sicherstellen der so genannten Work-Life-Balance, also des ausgewogenen Verhältnisses zwischen Arbeitszeit und Privatzeit. Laufende Produktivitätssteigerungen, vor allem durch Automatisierung, ergeben, dass wir in immer weniger Zeit immer mehr produzieren, seien es Dienstleistungen oder Waren. Dies hat jedoch nicht, wie es logisch wäre, zu einer Verkürzung der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich und einer Erhöhung des Freizeitanteils geführt, nein, sogar zum Gegenteil: zu einer Arbeitsverdichtung. Immer weniger Menschen leisten immer mehr Arbeit. Von Arbeitserleichterung durch Automatisierung ist keine Rede mehr. Es sollte zu denken geben, dass die in Österreich geleisteten Mehr- und Überstunden von der Hälfte der österreichischen Arbeitsuchenden abgedeckt werden könnte. Die Einhaltung der gesetzlichen Normalarbeitszeit als Mittel zu Halbierung der Arbeitslosigkeit?
Aber zum Beispiel geplante Ausdehnungen der Kundenerreichbarkeit dienen nur scheinbar dem Vorteil der (konsumierenden) Menschen. Hier sind wir am besten Weg zu einer Rund-um-die-Uhr Konsumgesellschaft, die die gerade nicht konsumierenden arbeitenden Menschen zu abstrusen Arbeitszeiten zwingt. Die in einem ausgeglichenen Leben erforderlich Muße kommt zu kurz. Das kann von einer verantwortungsvoll handelnden ArbeitnehmerInnenvertretung nicht gut geheißen werden.
Arbeitslohn
Die Säule Arbeitslohn bedeutet für uns: ein gerechtes Einkommen erhalten. Jeder Mensch soll die Möglichkeit besitzen, am gesellschaftlichen Leben angemessen teilnehmen zu können. Das kann er aber nicht mit einem minimalen Gehalt. Immer mehr Menschen sind von Armut bedroht. Der Anteil an atypischen Beschäftigungsverhältnissen, wie Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigung, freie Dienstverträge u.ä., steigt laufend. Nur Menschen, die ausreichend verdienen, sind auch in der Lage, über die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens hinaus Dienstleistungen und Waren zu konsumieren. Und, wie bereits zuvor erwähnt, sichert nur ein entsprechendes Einkommen die Abfuhr von Steuern, die wiederum dringendst für die Steigerung der öffentlichen Nachfrage erforderlich sind. Somit hängt ein gerechtes Einkommen direkt mit einem positiven volkswirtschaftlichem Nutzen zusammen, der natürlich in Folge zu betriebswirtschaftlichen Vorteilen führt. Die leider gepflogene restriktive Kollektivvertragspolitik und die Kürzung von Pensionsleistungen sind daher kontraproduktiv.
Nur Unternehmen und Konzerne, die all dies beachten, dürfen sich nach unserer Auffassung mit Recht als gesellschaftlich verantwortlich handelnd bezeichnen. Alles andere wäre heuchlerisch. Die Beachtung dieser vier Säulen der Arbeitswelt bringen Unternehmen automatisch auf den Weg zum attraktiven, wenn nicht sogar zu attraktivsten Arbeitgeber. Die Teilnahme an Projekten, wie z.B. Aufbau einer Auffangstation für Löwen, ist zwar löblich, aber für einen ganzheitlichen Ansatz einer sozialen und ökologischen Verantwortung bei weitem zu wenig.
Peter Sima
Gestern, heute, morgen – Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft betrieblicher Interessensvertretung
Veröffentlicht von NeSoVe am 22.04.2011
Arbeitnehmervertretungen, seien es nun Arbeiterkammern, Gewerkschaften oder Betriebsräte, sind seit geraumer Zeit mit einem Phänomen der besonderen Art konfrontiert. Vertreter der Wirtschaft und Arbeitgeber haben schon seit längerem den Pfad der Tugend eines konsensualen Interessensausgleiches verlasssen. War früher das beidseitige Handeln von Solidarität, vor allem gegenüber den schwächeren Mitgliedern unserer Gesellschaft, geprägt und von sozialpartnerschaftlichem Verhalten, so scheinen jetzt nur die angeblich unabänderlichen Gesetze der Wirtschaft, sprich der Betriebswirtschaft, und des Marktes, sprich des Konkurrenzdenkens, zu gelten. Dies wirkt sich auch auf das gesellschaftliche Zusammenleben aus, wo das ICH zunehmend in den Vordergrund rückt.
In diesem Zusammenhang werden Arbeitnehmervertretungen nur allzu gerne als ‘Besitzstandswahrer’ abqualifiziert. Dabei wird nicht bedacht, dass diese Interessensvertreter nichts Anderes im Sinne haben, als das bereits Positive, im Sinne der Menschen Erreichte zu erhalten und dieses nicht beinahe schon mutwillig zu zerstören oder zerstören zu lassen.
Wegen dieser leidvollen Erfahrungen bietet es sich auch für betriebliche Interessenvertretungen an, aus der Vergangenheit zu lernen und zum Teil neue Wege zu beschreiten.
Gestern – oder: Warum Sozialpläne unsozial sind
Im Paragraph 109 des Arbeitsverfassungsgesetzes ist vorgesehen, dass Maßnahmen zur Verhinderung, Beseitigung oder Milderung der Folgen einer Umstrukturierung mit wesentlichen Nachteilen für die Arbeitnehmerschaft durch Betriebsvereinbarung (auch ‘Sozialplan’ genannt) geregelt werden können. Dazu ist einiges Prinzipielles zu sagen.
Zunächst handelt es sich einmal um eine Kann-Bestimmung. Der Betriebsrat ist nicht verpflichtet, eine derartige Vereinbarung – zu möglichen Inhalten etwas später – einzugehen. Der Betriebsrat wird sinnvollerweise darauf verzichten, wenn andere Wege zum Schutz der Belegschaft zielführender sind. Sehr oft ist dies ein politischer Weg mit Unterstützung der Gewerkschaft und damit auch der Öffentlichkeit.
Worum geht es eigentlich wirklich bei obiger Kann-Bestimmung? Die Grundidee des Gesetzgebers war es, bei Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten wenigsten einen Teil der Arbeitsplätze zu retten und den Menschen, die das Unternehmen verlassen sollen, eine gewisse finanzielle Überbrückung zu geben, die über das sonst gesetzlich mögliche Ausmaß hinausgeht. Aber auch in diesem Zusammenhang gilt: Ein Sozialplan ist nicht die einzige Möglichkeit.
Was kann nun der Inhalt eines sogenannten Sozialplanes sein? Dies leitet auch gleichzeitig dazu über, warum ein solcher in Wirklichkeit unsozial ist. In der Regel finden sich darin Bestimmungen, älteren Menschen eine freiwillige Überbrückungshilfe bis zum frühestmöglichen Pensionsantritt zu bezahlen. Neben der menschlichen Enttäuschung (‘Man braucht mich nicht mehr!’) geht wertvolles Wissen für das Unternehmen unwiederbringlich verloren. Die verbleibende Belegschaft muss die Arbeit der Ausgeschiedenen übernehmen, während diese fürs Nichtstun (‘Ich zahle dir dafür, dass du mich nicht mehr mit deiner Arbeitskraft behelligst!’) auch noch bezahlt werden. Hier erhält eine Minderheit arbeitsloses Einkommen. Wer will das nicht? Was es aber für Menschen bedeutet, lange vor Pensionsantritt zur beruflichen Untätigkeit ‘verurteilt’ zu werden, sozusagen kein wertvolles Mitglied der Gesellschaft mehr zu sein, braucht wohl nicht weiter ausgeführt werden.
Eine weitere ‘Zielgruppe’ in Sozialplänen sind ‘mittelalte’ Menschen (Stichwort: 40+), denen man den mehr oder weniger freiwilligen Austritt mit verlängerten Kündigungsfristen und freiwilligen zusätzlichen Abfertigungszahlungen schmackhaft machen will, mit eigentlich ‘unmoralischen Angeboten’. Das bedeutet aber nichts Anderes, dass bei den derzeitigen Arbeitslosenzahlen die Arbeitslosigkeit einfach um den einen oder anderen Monat später eintritt. Auch in diesem Zusammenhang seien weitere Ausführungen über die psychische Belastung in den betroffenen Familien ausgelassen.
In der letzten Zeit, man braucht nur die Medienberichterstattung verfolgen, nutzen Unternehmen, ohne in wirtschaftlicher Not zu sein, teilweise sogar bei besten Geschäftsergebnissen, das Mittel des Sozialplanes, um die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse auf Kosten der Belegschaft noch weiter zu steigern. Dies geschieht aber nicht nur auf Kosten der arbeitenden Menschen, nein, zusätzlich wird auch die Allgemeinheit durch neue Arbeitslose einschließlich etwaig notwendiger Umschulungskosten belastet.
Es ist nachvollziehbar, dass eine verantwortungsvolle Belegschaftsvertretung derartige Methoden zu Ergebnisverbesserung, die einzig und allein zum Wohle der Aktionäre sind, nicht gutheißen kann, sondern vielmehr mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln abzuwenden hat. Leider haben Betriebsräte bisher kaum wirkungsvolle Gegenmaßnahmen ergriffen und sind meistens fast unvorbereitet in die ‘Sozialplanfalle’ getappt. Nur: Weder dem Management noch dem Betriebsrat ist das Recht gegeben, über das Schicksal und die Lebensplanung anderer Menschen zu bestimmen. Doch was kann man tun?
Heute – oder: Menschliche Rahmenbedingungen
Eines der höchsten gesellschaftlichen Ziele ist unbestritten, zufriedene, glückliche Menschen vorzufinden. Untersuchungen des gesellschaftlichen Umfeldes solcher Menschen ergaben folgende Rangordnung: Arbeitsplatzsicherheit, funktionierende (Erst-)Beziehung und Gesundheit. Das (relative) Einkommen landete auf den Plätzen. Was kann es daher Schöneres für verantwortlich agierende Betriebsräte geben, als sich für diese Ziele auch im betrieblichen Umfeld mit allen Kräften einzusetzen?
Dies führt in Folge unmittelbar zu einem Vier-Säulen-Modell:
Sichere, garantierte Arbeitsplätze schaffen psychische Entspannung und setzen Energien für kreatives, effektives berufliches Handeln frei. Angst um den Arbeitsplatz lähmt.
Der Arbeitsort in unmittelbarer Wohnortnähe verkürzt die Fahrten zum Arbeitsplatz und schafft zusätzliche Freizeit für Familie, Freunde und Bekannte. Diese Erholungsphasen sind notwendig, um berufliche Leistungen erbringen zu können. Außerdem wird die Umwelt durch weniger Fahrten mit dem Privat-PKW und anderen Verkehrsmitteln entlastet.
Die dritte Säule betrifft die Arbeitszeit. Die gestiegene Produktivität und die vielen Arbeitsuchenden machen Überstunden eigentlich schon längst überflüssig; sie belasten nur Gesundheit und Work-Life-Balance. Überlegungen über eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung, ohne das Einkommen zu schmälern, sind nicht weit herbeigeholt.
Last but not least geht es Belegschaftsvertretungen um einen gerechten ‘Arbeitslohn’: Genug, um sich und der Familie die wichtigen Lebensbedürfnisse zu erfüllen; genug, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen; aber auch genug, um durch Konsum anderen Menschen Arbeit zu ermöglichen.
Betriebsräte sollten daher heute keine Sozialpläne mehr abschließen, sondern vielmehr die Einhaltung obiger Rahmenbedingungen verbindlich mit dem Management vereinbaren. Dafür lohnt es sich auch, alle sich bietenden Möglichkeiten zu nutzen, um nicht zuletzt auch auf EU-Ebene mit vereinten Kräften und internationaler Solidarität dieses durchzusetzen.
Morgen – oder: Sozialer Friede durch Entflechtung
Wie kann das Morgen ausschauen? Vorausgesetzt, dass es diese zuvor erwähnten Rahmenbedingungen gibt und sie auch eingehalten werden, ist einiges vorstellbar. Die Grundidee ist eine bessere Trennung der Aufgaben des Managements und der Aufgaben des Betriebsrates. Das Management soll managen, der Betriebsrat auf die Wahrung der Arbeitnehmerinteressen im Sinne obiger Rahmenbedingungen achten.
Betriebsräte müssen nicht unbedingt alle Entscheidungen des Managements kommentieren und kritisieren, vor allem dann nicht, wenn diese Rahmenbedingungen ohnedies nicht verletzt werden. Betriebsräte sollten nicht die besseren Manager zu sein glauben. Das können sie höchstwahrscheinlich auch nicht, und Unternehmensmanagement zählt schon gar nicht zu ihren eigentlichen Aufgaben.
Die einzige Ausnahme bilden die von den Betriebsräten in die Aufsichtsräte delegierten Arbeitnehmervertreter. Hier üben sie eine wichtige Kontrollaufgabe auf betriebswirtschaftlicher Ebene aus, aber eben ‘nur’ eine Kontrollaufgabe. Operatives ‘Einmischen’ ist dort auch nicht gefragt.
Ein Beispiel für eine derartige Entflechtung wäre die Stimmenthaltung bei Vorstandsbestellungen. Hier ist vorstellbar, dieses Feld dem Eigentümer zu überlassen, zumal Betriebsräte weder in den Auswahlprozess noch in die Dienstvertragsgestaltung eingebunden werden müssen und dies in der Regel auch nicht sind.
Statt einer Kooperation zwischen Management und Betriebsrat, die aufgrund der ungleichen Machtverhältnisse und mangels Durchsetzbarkeit sowieso illusorisch ist, ist für die Zukunft ein geordnetes Nebeneinander in sozialem Frieden vorstellbar. Dieses Zukunftsbild ist erstrebenswert und auch realisierbar.
Peter Sima
CSR Richtlinien und Leitfäden
Einige internationale Institutionen haben bereits versucht, Orientierungsrahmen für Unternehmen und andere Institutionen zu erarbeiten, die sich dem Konzept der gesellschaftlichen Verantwortung oder CSR-Maßnahmen verschrieben haben. Eine Übersicht dazu finden Sie hier…
OECD
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat eigene Leitsätze für multinationale Unternehmen formuliert. Diese sind mit Stand 2011 aktualisiert worden.
Die NGO OECD Watch beschäftigt sich aus einer kritischen Stakeholder Perspektive mit den OECD Leitsätzen.
UN Normen für die Verantwortlichkeiten transnationaler Unternehmen und anderer Wirtschaftsunternehmen
Die Normen der Vereinten Nationen für die Verantwortlichkeiten transnationaler Unternehmen und anderer Wirtschaftsunternehmen fassen bereits bestehende Verpflichtungen zusammen, die sich für transnationale Unternehmen aus völkerrechtlichen Instrumenten ergeben. Hier eine Zusammenfassung mit Kommentar in deutscher Sprache.
Mehr zu den UNO-Menschenrechtsnormen für transnationale Unternehmen bei der
Informationsplattform humanrights.ch.
Für eine straf- und zivilrechtliche Verankerung dieser Normen setzt sich NeSoVe-Mitglied Südwind ein.
ISO 26000 Social Responsibility
Die Internationale Organisation für Normung (ISO) erstellt zurzeit eine Richtlinie für Soziale Verantwortung (ISO 26000 SR)
Download: Nesove Positionspapier zu ISO26000
Global Reporting Initiative (GRI)
Die Global Reporting Initiative (GRI) hat den Anspruch, einen Leitfaden für die Berichtslegung von Unternehmen und Organisationen über ihre ökonomische, ökologische und soziale Performance zu bieten.
Der internationale Gewerkschaftsbund hat ein Handbuch für ArbeitnehmervertreterInnen erstellt. U.a. wird erklärt, wie das Reporting von Unternehmen zu beurteilen ist, was man von Unternehmen verlangen kann, was Gewerkschaften zu einem gelungenen Reporting beitragen können oder welche Abschnitte der GRI (Global Reporting Initiative) Richtlinie sie speziell betreffen.
SA 8000
Die Initiative Social Accountability 8000 bietet eine eigene Zertifizierung und entsprechende Trainings an. Sie konzentriert sich vor allem auf arbeitsrechtliche Fragen.
Informelle Wirtschaft
Und wie ist CSR in der informellen Wirtschaft anwendbar? Die
Frauensolidarität beschäftigt sich mit den Arbeitsbedingungen von Frauen in der informellen Wirtschaft in den Ländern des Südens:
DOWNLOAD: Toolkit FAQ: Arbeitsrechte für Frauen in der informellen Wirtschaft (2008)
Corporate Gender Responsibility
Veröffentlicht von NeSoVe am 22.04.2011
Corporate Social Responsibility (CSR), neudeutsch für gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen, hat sich in den letzten Jahren von einem Modethema zu einem heißen Eisen entwickelt, an dem sich gesellschafts- und wirtschaftspolitische Kernfragen entzünden: Wieviel Verantwortung müssen Unternehmen für Gesellschaft und Umwelt tragen? Welche Anforderungen kann eine Gesellschaft legitimerweise an Unternehmen stellen?
AkteurInnen der Debatte: Auf der einen Seite Interessensvertretungen der Industrie, die CSR als freiwilliges Engagement von Unternehmen sehen. Auf der anderen Seite Interessensvertretungen der Zivilgesellschaft, die verbindliche Regeln für nachhaltiges Wirtschaften einfordern. Schlagworte: Umweltskandale, Kinderarbeit, Massenkündigungen, etc. Inwiefern CSR auch ein Beitrag zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft sein kann, wird leider von beiden Seiten kaum thematisiert.
Unternehmen haben de facto einen enormen Einfluss auf die hierarchische Geschlechterordnung und auf die Festschreibung von Geschlechterstereotypen. Vom Stellenausschreibungstext über die Besetzung von Spitzenpositionen bis hin zur Entlohnung bestimmen Unternehmen wesentlich die Möglichkeiten der Lebensplanung von Frauen. Die CSR Debatte verleitet aber dazu, die Geschlechterblindheit aus alten Diskussionen zu übernehmen, in zum Teil altbekannte potenzielle Fallen zu tappen und Chancen auf eine nachhaltige Gleichberechtigung der Geschlechter zu verspielen:
Falle Nr. 1: Frauen sind mitgemeint
CSR umfasst auch Maßnahmen in den Bereichen Antidiskriminierung, Frauenförderung, etc. Damit scheinen ‘Fraueninteressen’ ohnehin inkludiert. Frauen als politische Minderheit mit anderen Minderheiten mitzumeinen, zeugt zwar vielleicht von guten Absichten, kann in der Praxis aber selten den spezifischen Problemstellungen gerecht werden. ‘Mitmeinen’ ist vielmehr geeignet, spezifische Diskriminierungen weiterhin zu übersehen.
Falle Nr. 2: Stakeholder sind immer auch Frauen
Zentraler Anspruch von CSR ist die Einbeziehung der Stakeholder (ArbeitnehmerInnen, KundInnen, AnrainerInnen, etc.). All diese Gruppen sprechen durch ihre jeweiligen Interessensvertretungen. Ob die spezifischen Problemlagen von Frauen zur Sprache kommen, hängt davon ab, wie präsent sie in den jeweiligen Interessensvertretungen (z.B. Gewerkschaften oder KonsumentInnenorganisationen) sind. Daher sind auch Stakeholderpositionen nicht automatisch geschlechtergerecht.
Falle Nr. 3: Familieninteressen sind Fraueninteressen
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist nur einer von vielen Ansatzpunkten, wenn es um einen gleichwertigen Status der Geschlechter in der Arbeitswelt geht. Er bleibt wirkungslos, wenn nicht gleichzeitig bei der Anzahl der Frauen in Leitungsfunktionen, bei Fragen der Entlohnung oder Aufstiegschancen angesetzt wird. Leider endet Frauenförderung in der Praxis oft bei der Gewährung gesetzlich verankerter Elternrechte: Wenn Frauen z.B. den Pflegeurlaub, der ihnen zusteht, tatsächlich nehmen, oder wenn sie nach einer Karenz wieder dauerhaft in ihren alten Job zurückkehren können.
Falle Nr. 4: Die Einhaltung von Sozialstandards hilft Frauen
Die Spur der Lieferkette vieler Banchen verliert sich am Ende in der informellen Wirtschaft, in der zum überwiegenden Großteil Frauen arbeiten. CSR Maßnahmen, Codes of Conduct und selbst die Kernarbeitsnormen der International Labour Organization greifen hier nicht, da sie nur für formelle Arbeitsverhältnisse gültig und ‘von oben’ verordnet sind. Was fehlt: Politische Rahmenbedingungen, die den globalen Zusammenhängen gerecht werden, und die intensive Einbeziehung der ‘betroffenen’ Frauen bei der Planung, Implementierung und Kontrolle von CSR Maßnahmen.
Falle Nr. 5: CSR ist ein Managementtool für nachhaltiges Wirtschaften
Aber wer sitzt im Management? Frauen in Spitzenpositionen großer Unternehmen sind noch immer rar. Und wo sitzt das Management? Im globalen Norden – auch hier eine Zementierung ungleicher Machtverhältnisse zwischen Kontinenten und Geschlechtern. Selbst wenn in den CSR Abteilungen Frauen ‘für’s Soziale abgestellt werden: Die Definitionsmacht darüber, was soziale Verantwortung ist, bleibt in den Händen der Unternehmensleitung. Entschieden wird dort, wo Geld und Macht versammelt sind, auch auf gesamtgesellschaftlicher Ebene: Die CSR Debatte wird von den fast ausschließlich männlich besetzten Interessensvertretungen von Wirtschaft und Industrie geführt, deren enorme PR- Ressourcen sie zu einem dominanten Akteur in dieser Diskussion machen.
Falle Nr. 6: Man kann nicht alles regulieren
In einem Rechtsstaat gewährleisten Gesetze den Schutz seiner BewohnerInnen. Wieso sollte das nicht auch für den Schutz vor Unternehmensaktivitäten gültig sein, die Mensch und/oder Umwelt möglicherweise Schaden zufügen? Auch das vergleichsweise hohe Niveau an Regulierung in Europa hat noch viele Schwachstellen. Etwas sollten wir aus den Erfahrungen der Frauenbewegung für die CSR-Diskussion lernen: Ohne Gesetz keine Veränderung. Freiwilliges Engagement von Unternehmen ist gut und hat Vorbildfunktion. Strukturelle und nachhaltige Verbesserungen konnten aber nur durch einen gesamtgesellschaftlichen Konsens erreicht werden, der sich in gesetzlichen Rahmenbestimmungen manifestiert. Beispiel Norwegen: Erst ein Gesetz für Frauenquoten in Aufsichträten bewirkt ein langsames Aufbrechen der ‘Graue-Herren-Runden’.
Die Liste ließe sich noch weiter fortführen. Schließlich geht es darum, für die Gestaltung der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen aus alten Fehlern zu lernen und auch in diesem Rahmen die noch lange nicht realisierte Geschlechtergerechtigkeit einzufordern – global und vehement. Wo Gender so maingestreamt ist, dass es als eigenes Thema gar nicht mehr aufscheint, haben wir verloren.
Claudia Saller
Wien, August 2008
Dieser Artikel erschien in juridikum 03/08.
juridikum.zeitschrift für kritik | recht | gesellschaft
Core Labor Standards, Decent Work und CSR aus feministischer Perspektive
Warum “herkömmliche” Kernarbeitsnormen, Codes of Conduct und Sozialklauseln die reale Beschäftigungssituation von Frauen oft nicht einmal erwähnen und was geändert werden muss. Einen guten Überblick über die CSR-Diskussion aus feminischer Sicht gibt dieser Artikel der schwedischen Wissenschafterin Anja K. Franck vom Dept. of Human and Economic Geography der Universität Göteborg.
Die Einhaltung von Frauenrechten als wesentlicher Bestandteil von Corporate Social Responsibility
Veröffentlicht von NeSoVe am 22.04.2011
Berichte von menschenrechtswidrigen Arbeitsbedingungen für Frauen haben die Diskussion über eine soziale und menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen rasant beschleunigt.
Stellvertretend für andere Unternehmen ist hier Nike zu nennen: die ausbeuterischen Arbeitsbedingungen für Frauen in Fabriken von Nike in Südostasien führten in den 90er Jahren zu einem breiten Konsumboykott von Nikeprodukten in den Vereinigten Staaten. Nike hat als Reaktion darauf einen Verhaltenkodex entwickelt und versucht, seinen Ruf als guter ‘corporate citizen’ aufzubauen.
Der Schutz von Frauenrechten darf in einer strategisch ausgerichteten CSR nicht fehlen. Je nach Unternehmen werden unterschiedliche Maßnahmen relevant sein: von innerbetrieblichen Maßnahmen zur besseren Work/Life-Balance oder spezifischen Frauenförderungsprogrammen im Betrieb, bis hin zur Überwachung von Zuliefererbetrieben, ob sie Arbeitsrechte von Frauen einhalten (siehe das Nike Beispiel) – das Spektrum ist breit.
Eine besondere Herausforderung für CSR als unternehmerische Selbstverpflichtung liegt darin, dass die CSR praktisch ausschließlich in formellen Arbeitsverhältnissen wirkt. Der Informelle Sektor bleibt von Verhaltenskodizes und CSR Managementstrategien weitgehend unberührt. Kontrollen, ob Frauenrechte eingehalten werden, sind extrem schwierig durchzuführen. Angesichts der Tatsache, dass zwei Drittel der Frauen weltweit in der Informellen Wirtschaft arbeiten, müssen hier Lösungen gefunden werden.
Die Einhaltung von Frauenrechten ist also ein wesentlicher Parameter für die Beantwortung der Frage, ob CSR Unternehmen die an sie gerichteten Erwartungen erfüllen können. Gerade frauenrechtliche Probleme anzupacken macht gute CSR aus.
Karin Lukas, Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM)
Weitere Infos:
Zu Menschenrechten & CSR
Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM)
Zu Arbeitsrechten von Frauen im Informellen Sektor
Frauensolidarität
Corporate Social Responsibility und gesellschaftliche Unternehmensverantwortung
Eine Evaluation von Aktivitäten, Einstellungen und Unterstützungsbedarfen im Bereich gesellschaftlich verantwortlicher Unternehmensführung
Bernhard Ungericht, Thomas Korenjak und Dirk Raith (Institut für Internationales Managemenet der Universität Graz) präsentieren ihre aktuelle Studie zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen (CSR):
Dabei wurden Unternehmen untersucht, welche hinsichtlich ihrer CSR-Aktivitäten bereits öffentlich bekannt, anerkannt oder ausgezeichnet worden sind (sog. CSR-Leitbetriebe).
Kurz einige Hauptergebnisse:
1. Die untersuchten Unternehmen unterscheiden sich stark hinsichtlich ihres Verantwortungsverständnisses
- ca 1/3 zeigt ein ausgeprägtes, ca 1/2 zeigt ein selektives und 1/5 zeigt ein gering entwickeltes Verantwortungsverständnis
2. Die untersuchten Unternehmen zeigen häufig ein deutliches Bemühen, gesellschaftliche Verantwortung aktiv wahr zu nehmen, die institutionelle Verankerung ist allerdings verbesserungsfähig
- Aktivitäten werden v. a. im unmittelbaren/inneren Verantwortungsbereich gesetzt (eigene Beschäftigte, Ressourcenverbrauch) und insbesondere dort, wo es sich ökonomisch rentiert.
- Seltener sind CSR-Aktivitäten dort zu beobachten, wo kein direkter ökonomischer Nutzen damit verbunden ist.
- Mit zunehmender räumlichen Distanz sinkt die Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen (nur 1/5 berücksichtigt soziale und ökologische Aspekte der eigenen Beschaffungskette).
- Unternehmen in Nischenmärkten tun sich leichter, Unternehmen in Branchen, die durch einen Preiswettbewerb definiert sind nehmen weniger Handlungsspielraum war.
- Die Aktivitäten von Klein- und Mittelbetriebe zeigen, dass die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung nicht von Unternehmensgröße und Kapitalkraft abhängen.
- Die organisationale Verankerung von gesellschaftlicher Verantwortung ist generell stark verbesserungsfähig: zumeist ist sie monologisch (ohne systematische Einbeziehung von Betroffenen), wenig nachhaltig (kaum dafür reservierte Budgets, Abhängigkeit von engagierten Einzelpersonen) und selten transparent dokumentiert.
3. Die untersuchten Unternehmen bemängeln das Fehlen günstiger Rahmenbedingungen für eine gesellschaftlich verantwortungsbewusste Unternehmensführung. Insbesondere erwarten sie sich direkte Unterstützung von seiten der Politik, darüberhinaus erwarten sie sich eine Reform des öffentlichen Beschaffungswesens, welches soziale und ökologische Aspekte stärker berücksichtigt.
4. Nur 14 % der untersuchten Unternehmen bevorzugen einen rein freiwilligen Ansatz von CSR. Der Großteil der Unternehmen ist für verpflichtende Standards im Bereich der Menschenrechte, grundlegender Arbeitnehmerrechte und des Umweltschutzes entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Kontaktadresse:
a.o. Univ. Prof. Dr. Bernhard Ungericht
Institut für Internationales Management
Universität Graz
Universitätsstr 15
8010 Graz
Tel 0043 (0)316 380 3642
Download: CSR Studie Mark-Ungericht
CSR nicht ohne die Interessen der StakeholderInnen
Das Netzwerk Soziale Verantwortung (NeSoVe) vertritt die Interessen der StakeholderInnen
Die europäische Kommission hat im März 2006 mit ihrer zweiten Mitteilung zur Sozialen Verantwortung der Unternehmen (CSR) (KOM (2006) 136) deutlich gemacht, dass CSR in Zukunft allein durch Marktmechanismen bestimmt wird. Die potentiellen Gefahren von CSR für die Wettbewerbsfähigkeit von europäischen Unternehmen werden in den Vordergrund gestellt und soziale Verantwortung als einschränkend für die Kreativität von WirtschaftsakteurInnen gesehen. Daraus lässt sich ableiten, dass fortan Unternehmen allein den CSR-Dialog bestimmen und wichtige StakeholderInnen wie NGOs und Gewerkschaften marginalisiert werden.
Diese Verschiebungen der Sichtweise gehen einher mit der Marginalisierung von nachhaltiger Entwicklung und sozialem Zusammenhalt durch die 2005 herbeigeführte neue Schwerpunktsetzung im Rahmen der Lissabon Strategie. In weiterer Folge soll die CSR-Kompetenz von der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit an die Generaldirektion Unternehmen und Industrie abgegeben werden.
Diese Entwicklungen machen deutlich, dass ein starkes zivilgesellschaftliches Engagement notwendig ist, um das Thema CSR nicht allein der Wirtschaft zu überlassen. Die Beteiligung von relevanten StakeholderInnen an der Auswahl, Umsetzung und Kontrolle von CSR-Maßnahmen ist eine Zentrale Forderung des im März 2006 gegründeten Netzwerks Soziale Verantwortung (NeSoVe). Derzeit besteht NeSoVe aus 25 zivilgesellschaftlichen Mitgliedsorganisationen: Dazu zählen NGOs aus den Bereichen Menschenrechte, Entwicklungszusammenarbeit, Antidiskriminierung und Umwelt, genau so wie Gewerkschaften und Betriebsratskörperschaften, aber auch Organisationen aus dem Bereich KonsumentInnenschutz. Die Mitgliedsorganisationen decken bereits eine große Bandbreite an wichtigen Stakeholderinteressen ab, die von den Beschäftigten über regional bzw. kommunal betroffene Gruppen bis hin zu den KonsumentInnen reicht.
NeSoVe versteht CSR als eine Managementstrategie, die einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt. Die soziale Gestaltung des Wandels von Unternehmensstrukturen und Beschäftigungsverhältnissen, die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die Unterstützung und Entwicklung des regionalen Umfelds, die Einhaltung der Menschenrechte, die Verantwortung gegenüber der Gesellschaft durch adäquate Steuerleistung und die Erhaltung der Umwelt müssen aufeinander abgestimmt sein. Dieser ganzheitliche Ansatz erfordert die Einbeziehung der gesamten Wertschöpfungskette wie Zulieferbetriebe, SubunternehmerInnen, LizenznehmerInnen oder HeimarbeiterInnen in CSR-Maßnahmen. Erst wenn CSR als Wert fix in die Unternehmenskultur integriert ist, wird menschenrechtskonformes sowie sozial, gesellschaftlich und ökologisch verantwortungsbewusstes und nachhaltiges Handeln zu einer Selbstverständlichkeit in der Unternehmenspolitik.
Das Einhalten von für Unternehmen relevanten nationalen Gesetzen wie internationalen Mindeststandards aus den Bereichen Arbeitsrecht, Menschenrechte, Recht auf Gleichbehandlung und Umweltrecht sind eine unabdingbare Voraussetzung für alle Unternehmen, die CSR-Maßnahmen umsetzen wollen. CSR bedeutet nämlich aus der Sicht von NeSoVe die Übernahme von freiwilligen Verpflichtungen, die über bestehende gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen hinausgehen. Das heißt, dass Unternehmen verbindliche Regelungen nicht aushöhlen, die Notwendigkeit von BetriebsrätInnen und betrieblicher Mitbestimmung berücksichtigen und die Weiterentwicklung der nationalen und internationalen Umwelt- und Sozialgesetzgebung nicht behindern dürfen. Längerfristig gesehen kann ein auf Freiwilligkeit beruhendes Konzept der gesellschaftlichen und sozialen Verantwortung von Unternehmen nur ein erster Schritt in die angestrebte Richtung sein. Gesellschaftliche Verantwortung ergibt sich aus einer gesellschaftlichen Verpflichtung, die für alle gleich und daher in den Kernpunkten verbindlich sein muss. Die Weiterentwicklung der Gesetzgebung ist dabei ein wichtiger Baustein, um weltweit das Verhalten von Unternehmen im Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsbereich an höhere Standards heranzuführen.
Die Übernahme von freiwilligen Verpflichtungen durch Unternehmen ist allerdings kein Freibrief für Beliebigkeit. Wenn sich Unternehmen für CSR entscheiden und sich dieses Label zu Nutze machen wollen, dann erfordert dies einerseits die Einbindung von relevanten StakeholderInnen in die Überwachung der Zieleinhaltung und andererseits die Offenlegung von Informationen. Die Glaubwürdigkeit von Unternehmen ist nur dann gegeben, wenn sie wirkungsvolle Kontrollmechanismen wie zum Beispiel Soziale Audits einsetzen, ihre Berichte von unabhängige Stellen verifizieren lassen und die Öffentlichkeit umfassenden informieren. NeSoVe sieht es als eine seiner wichtigsten Aufgaben diese Transparenz einzufordern und sich als VertreterIn von Stakeholderinteressen in diese Überwachungsprozesse zu involvieren. Dieses Monitoring muss die Prozesshaftigkeit von CSR berücksichtigen und darf nicht zum Selbstzweck werden, sondern soll als Basis für konstruktive Kritik und für einen Dialog mit Unternehmen dienen. NeSoVe wird sich im Sinne der Sensibilisierungsarbeit für CSR-Fragen nicht lediglich auf Unternehmen konzentrieren, die sich zu CSR bekennen, sondern auch Unternehmen unter die Lupe nehmen, die soziale Verantwortung nicht explizit zu ihrer Unternehmensphilosophie gemacht haben. Über diese Schiene wird es hoffentlich möglich sein, den Zugang zu Klein- und Mittelbetrieben zu finden.
Basierend auf diesem CSR-Verständnis hat sich NeSoVe folgenden Kernaufgaben verpflichtet: Das Netzwerk sieht sich als eine Informations- und Kommunikationsdrehscheibe zur Förderung der praxisgeleiteten und wissenschaftlichen Diskussion sowie des Erfahrungs- und Forschungsaustausches. Nach außen wird Sensibilisierungsarbeit für CSR geleistet und den Meinungen und Forderungen der von der Unternehmenspolitik betroffenen Interessensgruppen Nachdruck verliehen. NeSoVe unterstützt, begleitet und organisiert das Monitoring von CSR-Aktivitäten von Unternehmen und ihren Interessensvertretungen und leistet einen Beitrag zur Verankerung verpflichtender, auch gesetzlicher Standards sowie zur Förderung der Rechtsanwendung, wenn Unternehmen zur Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung veranlasst werden müssen.
Angesichts der Entwicklungen auf EU-Ebene ist es wichtig, dass NeSoVe den Dialog mit Unternehmen sucht und deren CSR-Verständnis in Richtung Ganzheitlichkeit, Beteiligung von relevanten StakeholderInnen in unterschiedlichen CSR-Prozessphasen und Transparenz erweitert. Im Sinne der Transparenz wird das Netzwerk seine Kriterien für das Monitoring von Unternehmen offen legen und konstruktive Beiträge zur Förderung und Vorantreibung von CSR-Aktivitäten leisten. Nur über einen konstruktiven Dialog mit WirtschaftsakteurInnen kann verhindert werden, dass es zur Marginalisierung von NGOs und Gewerkschaften kommt, die die wichtigsten Stakeholderinteressen in CSR-Prozessen vertreten. Best practice Beispiele, die belegen, dass CSR-Maßnahmen weder den Verlust an Wettbewerbsfähigkeit noch eine Einschränkung der unternehmerischen Kreativität bedeuten, versteht das Netzwerk als wertvolle Unterstützung für seine Zielsetzungen.
Barbara Liegl
Dieser Artikel erschien auch auf Österreichs Internetportal für Nachhaltige Entwicklung im Lebensministerium
Interview in Der Österreichische Journalist – “Die Jagd aufs Feigenblatt”
Die NeSoVe-Geschäftsführerin Marieta Kaufmann wurde im interviewt – untenstehend der Text aus DER ÖSTERREICHISCHE JOURNALIST – #12/2016+01/2017:
DIE JAGD AUFS FEIGENBLATT
Marieta Kaufmann führt die Geschäfte beim Netzwerk Soziale Verantwortung (NeSoVe), das Lobbying für die Entwicklung der CSR-Standards betreibt – und Schandflecke verteilt.
Wie interpretiert das NeSoVe den Begriff Corporate Social Responsibility (CSR)?
Marieta Kaufmann: Wir beziehen uns konkret auf die sogenannte CSR-Mitteilung
der EU aus dem Jahr 2011. Diese bestimmt CSR als Verantwortung von Unternehmen
für ihre Auswirkung auf die Gesellschaft.
Ist das nicht zu breit gefasst?
Das ist sehr umfassend und führte teilweise zur Interpretation, hier wäre eine
gesetzliche Verpflichtung zu Unternehmensverantwortung mitbestimmt worden.
Eigentlich stellt diese CSR-Mitteilung der Europäischen Kommission schon klar, dass
bei der Entwicklung von CSR die Unternehmen selbst federführend sein sollen. Im Englischen gibt es neben dem Begriff der Corporate Social Responsibility noch
den Begriff der Corporate Accountability, die den verbindlichen Charakter, die gesetzliche Regulierung unternehmerischer Verantwortung beinhaltet. Unser Netzwerk operiert mit beiden Begriffen. Das NeSoVe arbeitet allerdings auf die Corporate Accountability hin, denn wir sind der Meinung, dass die verbindliche Regelung
sozialen und ökologischen Unternehmensgebarens im Vordergrund stehen muss und gesamtgesellschaftlich durchgesetzt werden soll.
Setzt sich das NeSoVe für eine gesetzlich bindende Regelung auf EU-Ebene ein, damit es in Österreich greifen kann, weil damit eine Unterwanderung der Standards verhindert werden kann? Oder ist das ein Griff nach den Sternen?
Nein, das ist kein Griff nach den Sternen, denn das sind ohnedies Prozesse, die eher auf europäischer oder internationaler Ebene laufen als derzeit in Österreich. Das zeigt
beispielsweise die größte Baustelle mangelnder Unternehmens Verantwortung: die
Skandale in der internationalen Liefer- und Wertschöpfungskette. Oder wenn europäische und österreichische Unternehmen in Ländern investieren, wo geringe soziale und ökologische Standards an der Tagesordnung sind. Diesbezüglich sind in vielen europäischen Ländern Prozesse im Gang, das gesetzlich zu regulieren. Außerdem bewegt sich aktuell viel auf der UN-Ebene, ein internationaler Vertrag zu Wirtschaft und Menschenrechten soll erarbeitet werden und Globalstandards bestimmen. Das Unterwandern von Standards zugunsten eines Wettbewerbvorteils trifft übrigens nur teilweise zu. Österreich ist ja im Bereich der Arbeitsschutzbestimmungen durchaus Vorreiter und darunter hat die österreichische Wirtschaft nie gelitten.
Zur angesprochenen Wertschöpfungskette: Wie sieht es mit österreichischen Unternehmen im Ausland aus?
Die Andritz Hydro GmbH investiert beispielsweise in Staudammprojekte in Brasilien und Laos. Dabei sehen wir die Standards, die wir für angebracht erachten, nicht eingehalten. Und wenn man die Katastrophen in Pakistan und Bangladesch in Zusammenhang mit der Zulieferungs und Wertschöpfungskette in der Bekleidungsindustrie betrachtet, ist auch klar, dass wir in Europa handeln müssen, weil
wir die dort hergestellten Produkte beziehen. Inzwischen hat auch das Europäische
Parlament hier Schritte gesetzt. Zurzeit wird auch diskutiert, welche menschenrechtliche Sorgfaltspflicht Europa im Rahmen der Wertschöpfungskette festschreiben soll.
Welche Rollen spielen die Medien in diesem Zusammenhang?
Regulierungsansätze im Bereich der Liefer- und Wertschöpfungskette der Bekleidungsindustrie und Initiativen wie die Clean-Clothes-Kampagne entstanden auch
im Zusammenspiel mit kritischen Journalistinnen und Journalisten, die das Thema in die Öffentlichkeit getragen haben, so dass von außen Druck auf die politischen Entscheidungsträgerinnen und auf die Unternehmen ausgeübt wurde.
Sind Print und TV noch entscheidend – oder spielt sich das Ganze eher über Social Media ab?
Bei zivilgesellschaftlichen Organisationen wie unserer werden Social Media immer wichtiger. Allerdings haben Social Media ein Problem: Sie begrenzen die Zielgruppe. Deshalb setzen wir auf Medienmix, der sich nach Thema und Zielsetzung richtet. Kritischer Journahsmus hat auch etwas mit Analyse und Tiefgang zu tun, und in dieser
Hinsicht eignen sich viele Tools der Social Media nicht so gut.
Der letztjährige Schandfleck, das Negativbeispiel in puncto CSR, wurde an Henry am Zug wegen Sozialdumpings vergeben. Was ist mit dem heurigen?
Den Schandfleck verleihen wir immer am 20. Februar, das ist der Welttag der sozialen
Gerechtigkeit. Die Einreichfrist endete am 30. November, 18 Nominierungen sind diesmal eingegangen, sie werden bis Mitte Jänner geprüft und überarbeitet und
zur Abstimmung gestellt.
Wenn Sie auf zehn Jahre NeSoVe zurückblicken, die Nominierungen betrachten, ergeben sich da – neben der Bekleidungsindustrie – CSR-schwache Branchen?
Die Elektronikbranche ist ein Bereich, der vermehrt nominiert wird. Nominierungen für den Schandfleck werden extern eingereicht. Insofern gibt es keine empirische Untersuchung über verschiedene Branchen, sondern es hängt auch davon ab, ob sich Organisationen und Personen finden, solch eine Nominierung abzugeben und entsprechende Recherchen zu leisten. Trotzdem kann man auf zwei CSR-Baustellen hinweisen: Bei der einen handelt es sich um die Verantwortung in der internationalen Lieferungs- und Wertschöpfungskette und die andere thematisiert das Schein und Sein von CSR-Maßnahmen. Das sind Unternehmen, die soziales und ökologisches Engagement als Marketinginstrument einsetzen und tatsächlich eine gar nicht so rosige Unternehmensrealität produzieren.
Wird in diesen Fällen CSR als Feigenblatt verwendet?
Leider ist das so, und das ist auch ein Kriterium bei der Nominierung für den Schandfleck. Wir fordern explizit auf, solche Fälle zu nominieren, publik zu machen. Es ist wichtig, wenn Unternehmen CSR-Maßnahmen ergreifen, diese über den gesetzlchen
CSR-Standards liegen und auch extern überprüfbar sind.
Stieg die Zahl der Schandfleck-Nominierungen im Verlauf der Jahre?
Wir erhalten jedes Jahr 20 bis 25 Einreichungen. Dass die Zahl nicht steigt, hängt
wohl auch mit den anspruchsvollen Einreichungskriterien zusammen. Immerhin
erwarten wir von den Nominierenden, dass sie uns ein juristisch abgesichertes Dossier mit Quellennachweisen übermitteln. Für uns ist der Schandfleck ein Kampagnentool, um aufzuzeigen, dass es politischen Handlungsbedarf gibt, auch in Österreich. Denn auch hier gibt es schwarze Schafe. Auch Österreich ist mittelbar beteiligt an solchen Skandalen, insofern ist es Teil des Österreichbildes in der Welt und daran gilt es zu
arbeiten, die Bedingungen zu verbessern, damit solche Skandale nicht mehr vorkommen.
Verfolgen Sie die Schandflecke und die dafür Nominierten?
Wenn uns eine Nominierung zugeht, kontaktieren wir die betreffenden Unternehmen und suchen das Gespräch oder schriftlichen Kontakt zu den Vorwürfen ans Unternehmen. Selbstverständlich wollen wir das Ganze begleiten. Henry am Zug ist solch ein Beispiel, wo dann doch einiges passiert ist. Apropos Tool: Organisationen, die diese Einreichungen machen, benützen wiederum den Schandfleck für ihre Arbeit und es finden weitergehende Aktivitäten statt, die weniger an die Öffentlichkeit gelangen, die dazu führen, dass manche Bereiche verbessert werden können. In diesem Kontakt- und Begleitprozess ist schon vorgekommen, dass ein betroffenes Unternehmen noch nie etwas von CSR gehört hat. Wenn bis zur Veröffentlichung unserer Shortlist Gespräche stattfinden, die uns vermitteln, dass bei einem Unternehmen etwas in Gang gekommen ist und eine öffentliche Bloßstellung eher schädlich wäre, dann nehmen wir auch von der Veröffentlichung einer solchen Nominierung Abstand und versuchen informell weiter zu begleiten.
Wägen Sie Schaden und Nutzen der Nominierung ab?
Ja, denn der Schandfleck soll ein Tool sein, um Verbesserungen zu bewirken und politischen Handlungsbedarf aufzuzeigen. Solange Grauzonen, wie beispielsweise Steuervermeidung, existieren, wird es Unternehmen geben, die diese nützen. Hier gilt es einfach, die Rahmenbedingungen zu ändern. Und das wiederum ist die Aufgabe der Politik.
Das Interview führte Antje Plaikner. Sie ist freue Journalistin und Medienwissenschaftlerin in Innsbruck.