Treaty Allianz Österreich

2014 wurde auf UN-Ebene der Prozess für ein verbindliches Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten (UN-Treaty) angestoßen. Die Internationale Treaty Alliance umfasst mittlerweile über 1100 Organisationen und Bewegungen weltweit. Ende 2016 schloßen sich auch in Österreich zivilgesellschaftliche Akteure und ArbeitnehmerInnenvertretungen zusammen um für das UN-Treaty zu lobbyieren, die Anzahl ist seither auf 15 angewachsen. Der Prozess ist einer der Schwerpunkte des NeSoVe, das Netzwerk koordiniert die Arbeitsgruppe in Österreich.

Worum geht es bei dem UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte?

Menschenrechtsverletzungen durch international tätige Unternehmen stellen keine Ausnahme dar. Unternehmensgewinne speisen sich systematisch aus menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen und niedrigen Umweltstandards. Bisher konnte sich die Staatengemeinschaft nur auf einen Empfehlungskatalog zur Vermeidung und Wiedergutmachung von Menschenrechtsverletzungen in Wirtschaftszusammenhängen einigen: die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Österreich hat diese – wie viele andere Staaten – nicht in nationales Recht umgesetzt. Die Pläne zur Umsetzung der Leitprinzipien sind weder für Staaten noch für Unternehmen bindend und zeigen daher kaum Wirkung. Das derzeit verhandelte UN-Abkommen soll hingegen klare Regeln für alle Unternehmen weltweit schaffen, die für die Vertragsparteien verbindlich sind. Somit kann sichergestellt werden, dass die Menschenrechte global geachtet werden. Im Falle von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen soll den Betroffenen effektiver Rechtsschutz gewährt werden. So könnten Konzernzentralen etwa auch für die Einhaltung der Menschenrechte durch ihre Tochterunternehmen und abhängigen Zulieferfirmen im Globalen Süden verantwortlich gemacht werden.

Was sollte das Abkommen konkret regeln?

Wir setzen uns dafür ein mit dem Abkommen

  • alle Staaten zu verpflichten, jene Konzerne, die in ihrem Land ihren Stammsitz haben, durch klare Gesetze zur Einhaltung der Menschenrechte zu verpflichten – auch bei ihren Auslandsgeschäften
    sowie in ihren Tochterunternehmen und Lieferketten.
  • den Zugang zu effektiven Rechtsmitteln für Betroffene abzusichern, damit diese im Schadensfall ihre Rechte einklagen können, auch in jenem Staat, in dem der Konzern seinen Stammsitz hat;
  • festzulegen, wie Länder in grenzüberschreitenden Fällen zusammenarbeiten, um Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen;
  • festzuschreiben, dass das UN-Menschenrechtsabkommen generell Vorrang vor Handels- und Investitionsabkommen hat;
  • einen internationalen Mechanismus zu schaffen, der die Einhaltung des Abkommens überwacht.

Mehr Informationen zum Prozess findest du im gemeinsamen Flyer zum UN-Treaty der österreichischen Mitglieder der internationalen Treaty Alliance.

Was du tun kannst um den Prozess zu unterstützen erklären wir hier.

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Infoblatt der österreichischen Treaty Alliance (April 2019)